Notfunkübung planen

Eine Notfunkübung braucht messbare Ziele: definierte Standorte, eine klare Ausfallannahme, eine Frist für die Betriebsbereitschaft, eine festgelegte Zahl Nachrichten und eine Fehlerquote. „Mal sehen, wen wir erreichen“ ist keine Übung.

Keine Übung: „Mal sehen, wen wir erreichen“

Eine Funkrunde, in der alle sich gegenseitig rufen, zeigt nur, dass die Geräte funktionieren. Ob eine Rückfallebene im Ereignis funktioniert, zeigt sie nicht. Dafür braucht eine Übung ein Szenario, messbare Ziele und eine Auswertung.

Beispiel für messbare Ziele

  • drei definierte Standorte, etwa Führungsstelle, Anlaufstelle (z. B. Katastrophenschutz-Leuchtturm) und Nachbarkreis
  • die Primärkommunikation gilt als ausgefallen
  • die Funkstellen sind innerhalb von 30 Minuten betriebsbereit
  • zehn Nachrichten mit festgelegter Priorität werden übermittelt
  • alle zehn liegen am Ende vollständig und inhaltlich korrekt beim vorgesehenen Empfänger vor
  • jede Nachricht ist mit Übergabezeit und nötigen Korrekturen dokumentiert
  • die Stromversorgung läuft sechs Stunden autark

Die Werte sind Beispiele, keine Norm. Eine Prozentquote lohnt sich bei zehn Nachrichten nicht: Jeder Fehler verschiebt sie um zehn Punkte, und „95 %“ hieße hier ohnehin zehn von zehn. Zählen Sie deshalb getrennt, wie viele Nachrichten beim ersten Mal stimmten, wie viele erst nach Rückfrage und wie viele am Ende fehlten.

Planungsschritte

  1. Übungsziel festlegen: Was soll nachgewiesen werden, etwa eine bestimmte Strecke aus den geplanten Rückfallebenen?
  2. Szenario schreiben: Was ist ausgefallen, seit wann, welche Informationen müssen fließen?
  3. Nachrichten vorbereiten: mit Zahlen, Namen und Uhrzeiten, verteilt über die Übungszeit. Auf Amateurfunkfrequenzen eignen sich vor allem Inhalte, die aus der Übung selbst entstehen, etwa Standort-, Aufbau- und Betriebsmeldungen oder Zahlengruppen. Die Ausnahme für Nachrichten an Dritte, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, gilt nur im tatsächlichen Not- oder Katastrophenfall, nicht in Übungen (§ 5 Abs. 5 AFuG). Realitätsnahe Texte einer beteiligten Behörde deshalb vorab auf ihre Zulässigkeit prüfen.
  4. Rollen besetzen: Übungsleitung, Funkstellen, Beobachter, bei gemeinsamen Übungen auch die Behörde.
  5. Sicherheit und Recht klären: Übungsnachrichten eindeutig kennzeichnen, bei den Notfunk-Rufzeichen DR1 bis DR6 mit „/Ueb“, gesprochen „Übung“. Ausbildungsfunk mit Teilnehmern ohne Zulassung ist unter diesen Rufzeichen nicht erlaubt und wird gesondert geplant. Eine Abbruchregel und ein Weg für echte Notfälle während der Übung gehören dazu, siehe Rechtslage.
  6. Auswertungsbogen vorbereiten: vorher festlegen, was gemessen wird.

Auswertung

MessgrößeBeispiel
AufbauzeitMinuten bis zur ersten erfolgreichen Nachricht je Standort
Erreichbarkeitzu welchen Zeiten welche Verbindung stand
Fehlerinhaltliche Abweichungen beim ersten Empfang und nach Korrektur, getrennt gezählt
WiederholungenRückfragen und erneute Übermittlungen
ÜbergabeZeit bis zur zuständigen Person, nicht nur bis zum Funkgerät
Bedienfehlerfalsche Einstellungen, vergessene Schritte
Technische Ausfällewas ausfiel und warum
StromverbrauchAkkustand am Ende, verbrauchte Wattstunden
Personelle BelastungWo wurde es eng, was blieb beim Schichtwechsel offen?
Verbesserungsmaßnahmenkonkret, mit Zuständigkeit und Termin

Nach der Übung

  1. Auswertung innerhalb einer Woche schreiben, solange die Erinnerung frisch ist.
  2. Maßnahmen mit Zuständigkeit und Termin festlegen.
  3. Funkplan und Rückfallebenen aktualisieren.
  4. Nächste Übung auf die gefundenen Schwächen ausrichten.

Für ein anspruchsvolleres Szenario siehe Kommunikationsausfall als Übungsszenario.

Quellen