Art des Beispiels: Organisationskonzept eines Amateurfunkverbands, kein Einsatzbericht.
Das Problem
Die Ortsverbände des DARC sind als Vereine gewachsen. Ihre Einzugsgebiete folgen Wohnorten und Vereinsgeschichte, nicht Verwaltungsgrenzen. Ein Landkreis kann deshalb mehrere Ortsverbände berühren, und ein Ortsverband kann in mehrere Kreise reichen. Der DARC-Distrikt Niedersachsen beschreibt genau dieses Problem: Vereinsstrukturen passen nicht zu den Grenzen der Katastrophenschutzbehörden.
Für eine Behörde ist das unpraktisch. Sie müsste mit mehreren Vereinen parallel sprechen, die unterschiedlich organisiert sind und sich nicht unbedingt abstimmen.
Die Lösung
Das Konzept sieht einen zentralen Notfunk-Ansprechpartner pro Katastrophenschutzbehörde vor, also pro Landkreis oder kreisfreier Stadt. Diese Person bündelt die Funkamateure im Zuständigkeitsbereich der Behörde, unabhängig davon, welchem Ortsverband sie angehören.
Nicht jeder Ortsverband spricht einzeln mit der Behörde. Die Behörde braucht eine definierte Schnittstelle mit Stellvertretung.
Warum das funktioniert
- Die Behörde hat einen Ansprechpartner, der zu ihrer Zuständigkeit passt.
- Die Funkamateure stimmen sich untereinander ab, bevor sie mit der Behörde sprechen.
- Vertretung lässt sich regeln, wenn die Rolle klar definiert ist.
Was andere Regionen übernehmen können
- Die Katastrophenschutzbehörden der Region auflisten.
- Für jede Behörde einen Notfunk-Ansprechpartner mit Stellvertretung benennen.
- Die Ortsverbände im Zuständigkeitsbereich an diese Person anbinden.
- Erst dann die Behörde ansprechen, siehe Notfunk anbieten.
Aus Sicht der Behörde ist das Schritt 2 im Leitfaden Funkamateure in den Katastrophenschutz einbinden.