Spanien: Funkamateure im staatlichen Notfunknetz REMER

In Spanien sind mehrere Tausend Funkamateure Teil eines staatlichen Netzes, das dem Generaldirektorat für Zivilschutz untersteht. Sie tragen einen Dienstausweis, sind versichert, müssen an Übungen teilnehmen und funken im Einsatz auf Frequenzen des Zivilschutzes. Kein anderes Modell in Europa geht so weit.

Art des Beispiels: staatliches Organisationsmodell, beschrieben anhand der spanischen Rechtsverordnung und der Angaben des Zivilschutzes. Für einen Praxisbeleg siehe Blackout in Spanien 2025.

Das Modell in einem Satz

REMER ist kein Verein, sondern ein Netz des spanischen Staates: Funkamateure werden als dauerhafte freiwillige Mitarbeiter des nationalen Zivilschutzsystems registriert und unterstehen im Einsatz dem Generaldirektorat für Zivilschutz und Notfälle im Innenministerium.

Entstehung

Spanische Funkamateure arbeiten nach Angaben des Zivilschutzes seit den 1960er-Jahren mit ihm zusammen. 1982 wurde die Zusammenarbeit mit einigen Hundert Funkamateuren formalisiert, 1986 folgte die förmliche Gründung des Netzes. Heute gehören ihm nach Angaben des Zivilschutzes mehrere Tausend Funkamateure an. Die geltende Grundlage ist eine Verordnung des Innenministeriums von 2018, die Orden INT/1149/2018.

Wie REMER aufgebaut ist

  • Spitze: eine zentrale Leitstation im nationalen Lage- und Koordinierungszentrum des Zivilschutzes, dem CENEM.
  • Provinzen: je eine Leitstation in den Koordinierungszentren der Vertretungen der Zentralregierung in den Regionen und Provinzen. Diese Vertretungen legen die räumliche Gliederung des Netzes in ihrem Gebiet fest.
  • Fläche: bei Bedarf Zonenstationen, dazu feste Stationen der Mitglieder zum Sammeln von Informationen sowie mobile und tragbare Stationen.

Daraus ergeben sich zwei Netze: ein nationales zwischen dem CENEM und den Provinzen und ein provinzielles zwischen dem Koordinierungszentrum und den Mitgliedern in der Fläche. Wie das in einer Provinz aussieht, zeigt Zamora: Die Leitstation steht im Koordinierungsraum der Regierungsvertretung, mit Notstrom über ein Aggregat, dazu zwei Relais.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder erhaltenDie Mitglieder verpflichten sich
einen Dienstausweis des Generaldirektorats, drei Jahre gültigauf eine Aktivierung schnell zu reagieren
Zugang zu den zugewiesenen REMER-Frequenzennur autorisierte Nachrichten zu übermitteln und den Weisungen des Zivilschutzes zu folgen
eine Gruppenversicherung für Personen- und Sachschäden und Haftpflicht während eines Einsatzesan mindestens einem Drittel der angesetzten Übungen teilzunehmen
Ausbildung, Übungen und technische Unterstützung durch die Zivilschutzstellen der ProvinzVertraulichkeit zu wahren und keine Bezahlung anzunehmen

Die Mitgliedschaft wird alle drei Jahre überprüft. Wer die Pflichten nicht erfüllt, kann sie verlieren. Aufnahmebedingungen sind Volljährigkeit, eine gültige Amateurfunkgenehmigung und keine Verstöße in der Vergangenheit.

Der entscheidende Unterschied: die Frequenzen

Im Einsatz funken REMER-Mitglieder nach der Verordnung auf den REMER-Frequenzen, die dem Generaldirektorat für Zivilschutz zugeteilt sind, und nicht in erster Linie auf Amateurfunkfrequenzen. Sie benutzen dafür ihre eigenen Geräte. Relais und Infrastruktur betreibt der Zivilschutz. Auf Anforderung des Generaldirektorats können sie auch Amateurfunkbänder nutzen.

Damit umgeht Spanien die Frage, die in Deutschland so viel Aufwand macht: Welche Inhalte darf man im Amateurfunk für Dritte übertragen? In Spanien handeln die Funkamateure im Einsatz als Teil des Zivilschutzes auf dessen eigenen Frequenzen.

Wer aktiviert?

Aktivieren dürfen der Generaldirektor für das ganze Land und die Regierungsvertreter für ihre Region oder Provinz. Anlass ist etwa, dass Informationen aus einem Gebiet gesammelt werden müssen oder die eigenen Kommunikationswege nicht reichen. Beim Blackout 2025 zeigte sich die Schwäche dieses Ansatzes: Wo die Aktivierung ausblieb oder nicht erkennbar war, entstand Hilfe nur aus Eigeninitiative.

Was auf Deutschland übertragbar ist, und was nicht

ÜbertragbarNicht ohne Weiteres übertragbar
klare Regeln zu Versicherung, Ausweis und Übungsteilnahme, siehe Notfunk organisiereneigene Frequenzen des Zivilschutzes für Funkamateure; dafür bräuchte es eine Entscheidung von Bund und Bundesnetzagentur
eine Amateurfunk-Leitstation direkt in der Führungsstelle, mit Notstromein zentral geführtes Netz; der Katastrophenschutz ist in Deutschland Sache der Länder und Kreise
Übungspflicht als Bedingung der MitgliedschaftAktivierung durch eine Bundesbehörde

Fragen für die eigene Planung

  • Sind unsere Notfunkhelfer im Einsatz versichert, und über wen?
  • Wie weisen sich Funkamateure an der Einsatzstelle aus?
  • Wer löst bei uns den Einsatz der Funkamateure aus, und steht das schriftlich fest?

Quellen