Wie Funkamateure organisatorisch eingebunden werden, regelt jedes Land und oft jeder Kreis anders. Dieser Artikel empfiehlt deshalb kein Modell, sondern vergleicht die Möglichkeiten anhand von Kriterien, die im Ereignis zählen.
Die Modelle
- Informelle Kooperation
- Man kennt sich, es gibt Telefonnummern, keine schriftliche Vereinbarung. Schnell eingerichtet, aber im Ereignis unverbindlich.
- Vereinbarung mit DARC-Ortsverband oder Notfunkgruppe
- Schriftliche Absprache über Ansprechpartner, Aufgaben und Übungen. Verbindlicher, aber die Gruppe bleibt ein Verein ohne Einsatzpflicht.
- Einzelne benannte Funkamateure
- Die Behörde vereinbart mit konkreten Personen. Klare Zuständigkeit, aber abhängig von wenigen Menschen.
- Fachberater
- Ein Funkamateur berät den Stab technisch. Sinnvoll für Bewertung, ersetzt aber keinen Funkbetrieb.
- Einbindung in vorhandene IuK-Strukturen
- Funkamateure werden Mitglied einer bestehenden Einheit, etwa eines IuK-Zugs. Dann gelten deren Regeln für Alarmierung, Ausbildung und Versicherung.
- Regieeinheit
- In einigen Ländern können Katastrophenschutzbehörden eigene Einheiten in Regie aufstellen. Ob das rechtlich und organisatorisch passt, hängt vom Landesrecht ab.
Vergleich nach Kriterien
| Kriterium | Informell | Vereinbarung | Eingebunden in Einheit |
|---|---|---|---|
| Alarmierbarkeit | Telefon, wenn es geht | vereinbarter Weg | regulär über die Einheit |
| Versicherung | ungeklärt | muss geregelt werden | über die Einheit |
| Unterstellung | keine | vereinbart | klar |
| Ausbildung | privat | gemeinsame Übungen | Ausbildung der Einheit |
| Verfügbarkeit | zufällig | vereinbart, freiwillig | wie Einsatzkräfte |
| Material | privat | privat, ggf. gestellt | gestellt |
| Verantwortlichkeit | unklar | benannte Personen | Führungsstruktur |
| Übungsbetrieb | selten | vereinbart | Dienstplan |
| Dokumentation | keine | vereinbart | Standard der Einheit |
| Vertretung | keine | muss geregelt werden | über die Einheit |
Die Tabelle vereinfacht. Eine Vereinbarung kann zum Beispiel Versicherung und Vertretung sehr gut regeln, eine Einheit kann trotzdem kaum Funkamateure gewinnen, weil die Anforderungen an Dienst und Ausbildung hoch sind.
Blick ins Ausland
Andere Länder binden Funkamateure deutlich verbindlicher in den Katastrophenschutz ein als Deutschland:
- USA
- Die ARRL organisiert mit dem Amateur Radio Emergency Service (ARES) Funkamateure für Behörden und Hilfsorganisationen, die dort als „served agencies“ bezeichnet werden. Es gibt einen landesweiten ARES-Plan, Ausbildungsstandards und regelmäßige Übungen.
- Großbritannien
- RAYNET-UK versteht sich als freiwilliger Kommunikationsdienst, der Behörden und Hilfsorganisationen unterstützt.
- Österreich
- Der Notfunk des ÖVSV arbeitet an Organisation, Ausrüstung und Kontakt mit Behörden und Hilfsorganisationen.
Diese Modelle lassen sich nicht eins zu eins übertragen, weil Rechtsrahmen und Organisation des Katastrophenschutzes verschieden sind. Sie zeigen aber, dass feste Strukturen, gemeinsame Standards und regelmäßige Übungen den Unterschied machen. Wie das im Einsatz aussieht, zeigt das Beispiel Puerto Rico nach Hurrikan Maria.
Entscheidungshilfe
- Welche Strecken sollen im Ereignis sicher betrieben werden? Je wichtiger, desto verbindlicher muss die Einbindung sein.
- Was lässt das Landesrecht zu? Das klärt die Katastrophenschutzbehörde.
- Wie viel Verbindlichkeit sind die Freiwilligen bereit einzugehen?
- Mit der kleinsten tragfähigen Lösung beginnen, testen und bei Bedarf ausbauen.