Fachberater, Regieeinheit oder lose Kooperation?

Es gibt kein Organisationsmodell, das überall passt. Je verbindlicher die Einbindung, desto besser sind Alarmierung, Versicherung und Unterstellung geklärt, desto höher sind aber auch Aufwand und Anforderungen an die Freiwilligen. Die Wahl hängt vom Landesrecht und von der Aufgabe ab.

Wie Funkamateure organisatorisch eingebunden werden, regelt jedes Land und oft jeder Kreis anders. Dieser Artikel empfiehlt deshalb kein Modell, sondern vergleicht die Möglichkeiten anhand von Kriterien, die im Ereignis zählen.

Die Modelle

Informelle Kooperation
Man kennt sich, es gibt Telefonnummern, keine schriftliche Vereinbarung. Schnell eingerichtet, aber im Ereignis unverbindlich.
Vereinbarung mit DARC-Ortsverband oder Notfunkgruppe
Schriftliche Absprache über Ansprechpartner, Aufgaben und Übungen. Verbindlicher, aber die Gruppe bleibt ein Verein ohne Einsatzpflicht.
Einzelne benannte Funkamateure
Die Behörde vereinbart mit konkreten Personen. Klare Zuständigkeit, aber abhängig von wenigen Menschen.
Fachberater
Ein Funkamateur berät den Stab technisch. Sinnvoll für Bewertung, ersetzt aber keinen Funkbetrieb.
Einbindung in vorhandene IuK-Strukturen
Funkamateure werden Mitglied einer bestehenden Einheit, etwa eines IuK-Zugs. Dann gelten deren Regeln für Alarmierung, Ausbildung und Versicherung.
Regieeinheit
In einigen Ländern können Katastrophenschutzbehörden eigene Einheiten in Regie aufstellen. Ob das rechtlich und organisatorisch passt, hängt vom Landesrecht ab.

Vergleich nach Kriterien

KriteriumInformellVereinbarungEingebunden in Einheit
AlarmierbarkeitTelefon, wenn es gehtvereinbarter Wegregulär über die Einheit
Versicherungungeklärtmuss geregelt werdenüber die Einheit
Unterstellungkeinevereinbartklar
Ausbildungprivatgemeinsame ÜbungenAusbildung der Einheit
Verfügbarkeitzufälligvereinbart, freiwilligwie Einsatzkräfte
Materialprivatprivat, ggf. gestelltgestellt
Verantwortlichkeitunklarbenannte PersonenFührungsstruktur
ÜbungsbetriebseltenvereinbartDienstplan
DokumentationkeinevereinbartStandard der Einheit
Vertretungkeinemuss geregelt werdenüber die Einheit

Die Tabelle vereinfacht. Eine Vereinbarung kann zum Beispiel Versicherung und Vertretung sehr gut regeln, eine Einheit kann trotzdem kaum Funkamateure gewinnen, weil die Anforderungen an Dienst und Ausbildung hoch sind.

Blick ins Ausland

Andere Länder binden Funkamateure deutlich verbindlicher in den Katastrophenschutz ein als Deutschland:

USA
Die ARRL organisiert mit dem Amateur Radio Emergency Service (ARES) Funkamateure für Behörden und Hilfsorganisationen, die dort als „served agencies“ bezeichnet werden. Es gibt einen landesweiten ARES-Plan, Ausbildungsstandards und regelmäßige Übungen.
Großbritannien
RAYNET-UK versteht sich als freiwilliger Kommunikationsdienst, der Behörden und Hilfsorganisationen unterstützt.
Österreich
Der Notfunk des ÖVSV arbeitet an Organisation, Ausrüstung und Kontakt mit Behörden und Hilfsorganisationen.

Diese Modelle lassen sich nicht eins zu eins übertragen, weil Rechtsrahmen und Organisation des Katastrophenschutzes verschieden sind. Sie zeigen aber, dass feste Strukturen, gemeinsame Standards und regelmäßige Übungen den Unterschied machen. Wie das im Einsatz aussieht, zeigt das Beispiel Puerto Rico nach Hurrikan Maria.

Entscheidungshilfe

  1. Welche Strecken sollen im Ereignis sicher betrieben werden? Je wichtiger, desto verbindlicher muss die Einbindung sein.
  2. Was lässt das Landesrecht zu? Das klärt die Katastrophenschutzbehörde.
  3. Wie viel Verbindlichkeit sind die Freiwilligen bereit einzugehen?
  4. Mit der kleinsten tragfähigen Lösung beginnen, testen und bei Bedarf ausbauen.

Quellen