Funkamateure in den Katastrophenschutz einbinden

Funkamateure werden dann zu einer belastbaren Rückfallebene, wenn eine Behörde zuerst ihr Kommunikationsproblem beschreibt und danach mit einem festen Ansprechpartner Personen, Gegenstellen, Verfahren und Übungen verbindlich festlegt. Ohne diese Schritte bleibt es eine gut gemeinte Absichtserklärung.

Dieser Leitfaden richtet sich an Katastrophenschutzbehörden, Führungsstäbe und S6/IuK. Er beschreibt elf Schritte. Die Reihenfolge ist wichtig: Wer mit der Technik anfängt, löst oft ein Problem, das die Behörde gar nicht hat.

1. Welches Problem soll gelöst werden?

Beschreiben Sie die Kommunikationsstrecken, die bei einem Ausfall von Telefon, Mobilfunk und Internet fehlen würden. Zum Beispiel: Kreishaus zu Anlaufstellen für die Bevölkerung, Führungsstab zum Krankenhaus, Kreis zu Nachbarkreis oder Land. Erst daraus ergibt sich, ob und wofür Amateurfunk gebraucht wird.

2. Ansprechpartner bestimmen

Auf Seiten der Behörde eine verantwortliche Funktion, meist aus dem Bereich IuK. Auf Seiten der Funkamateure eine Person mit Stellvertretung, die für das ganze Kreisgebiet spricht. Das ist wichtig, weil Ortsverbandsgrenzen nicht zu Kreisgrenzen passen. Der DARC-Distrikt Niedersachsen sieht deshalb einen zentralen Notfunk-Ansprechpartner pro Katastrophenschutzbehörde vor, siehe Organisationsmodell Niedersachsen.

3. Verfügbare Personen und Technik erfassen

Nicht die Mitgliederzahl zählt, sondern wer im Ereignis tatsächlich kommt. Erfassen Sie Namen, Wohnort, Erreichbarkeit, beherrschte Betriebsarten und eigene Technik mit Stromversorgung.

4. Feste Gegenstellen definieren

Jede Strecke hat zwei Enden. Legen Sie fest, welche Stellen besetzt werden, und prüfen Sie die Standorte: Antennenmöglichkeit, Strom, Zugang, Arbeitsplatz.

5. Verfahren auswählen

Die Entfernung und die Art der Nachrichten bestimmen das Verfahren: 2 m und 70 cm über ein Relais, analog oder DMR, für Gemeinde und Kreis, NVIS für regionale, Winlink für schriftliche Meldungen. Jedes Verfahren hat Abhängigkeiten, die bekannt sein müssen.

6. Kommunikationsplan erstellen

Wer spricht mit wem, auf welchem Weg, welcher Rückfallweg gilt, wann wird aktiviert, wer ist zuständig? Vorlage und Erklärung: Kommunikationsplan erstellen.

7. Einbindung in die Führungsorganisation klären

Wer nimmt Nachrichten an, wie gelangen sie in den Nachrichtenfluss des Stabs, wer darf Aufträge an die Funkstelle geben? Modelle dafür beschreibt Amateurfunk im Führungsstab.

8. Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen

Klären Sie vorab, welche Inhalte über Amateurfunk übertragen werden dürfen, und wie Versicherung und Unterstellung der Freiwilligen geregelt sind. Siehe Rechtslage und Organisationsmodelle.

9. Gemeinsam testen

Vor jedem Konzeptpapier ein kleiner Test: eine Strecke, zwei Standorte, eine Nachricht. Das zeigt schnell, ob die Annahmen stimmen.

10. Regelmäßig üben

Mit messbaren Zielen, wie in Notfunkübung planen beschrieben. Eine Strecke, die ein Jahr nicht geübt wurde, ist eine Annahme.

11. Ausfall- und Vertretungsregeln festlegen

Was passiert, wenn der Ansprechpartner nicht erreichbar ist, ein Standort ausfällt oder die Funkamateure selbst betroffen sind? Freiwillige haben eigene Familien und Häuser, die im gleichen Ereignis betroffen sein können.

Checkliste Erstgespräch

  • Problembeschreibung der Behörde liegt vor
  • Ansprechpartner und Stellvertretung auf beiden Seiten benannt
  • Liste verfügbarer Personen mit Erreichbarkeit
  • Standorte der Gegenstellen benannt
  • vorhandene Rückfallebenen der Behörde bekannt
  • Termin für einen ersten Test vereinbart

Quellen